Härtbarkeit. Begriff,
der die Aufhärtbarkeit und die Einhätbarkeit
zusammenfaßt (Umwandlung in Martensit und/oder
Bainit). Ein gebräuchliches Verfahren zur Prüfung
der Härtbarkeit ist der Stirnabschreckversuch.
Härten. Austenitisieren und Abkühlen
mit solcher Geschwindigkeit, daß in mehr oder
weniger großen Bereichen des Querschnitts eines
Werklstückes eine erhebliche Härtesteigerung
durch Martensitbildung bzw. Bainitbildung eintritt.
(Der Ausdruck Abschreckhärten soll nicht mehr
verwendet werden, auch wenn er dem verfahren nach,
d.h. bei Anwendung eines Abschreckmittels, zutrifft.)
Wird dabei das Abkühlen in
zwei verschiedenen Abkühlmitteln nacheinander
durchgeführt, ohne daß im ersten Abkühlmittel
bis zum Temperaturausgleich gehalten wird, so wird
es gebrochenes Härten genannt. Wird dabei das
Abkühlen unterbrochen, z.B. zum Zweck eines
Temperatur- und/oder Spannungsausgleichs über
den Werkstückquerschnitt, so wird es unterbrochenes
Härten genannt. In Abhängigkeit vom angewandten
Abkühlmittel wird auch vom Wasser-, Öl-
oder Lufthärten gesprochen.
Härten aus der Warmumformhitze. Härten
im Anschluß an ein Warmumformen ohne zwischenzeitliches
Abkühlen unter AC1.
Härterißempfindlichkeit. Neigung
zur Rißbildung bei oder nach einem Härten.
Härtetemperatur. Temperatur, von der ein
Werkstück bei einem Härten abgekühlt
wird.
Härtetiefe. Senkrechter Abstand von
der Oberfläche eines wärmebehandelten
Werkstückes bis zu dem Punkt, an dem die Härte
einem zweckentsprechend festgelegten Grenzwert entspricht
(siehe Einsatzhärtungstiefe, Einhärtungstiefe,
Nitrierhärtetiefe).
Härteverlauf. Härte in Abhängigkeit
vom Abstand zu einem Bezugspunkt.
Die graphische Darstellung des Härteverlaufs
ergibt die Härteverlaufskurve:
Härtung. Durch Härten in einem
Werkstück erreichter Zustand erhöhter
Härte (siehe Aufhärtung und Einhärtung).
Haltedauer. Zeitspanne vom Beginn bis zum
Ende eines Haltens.
Halten. Aufrechterhalten der gleichen Temperatur
über den Querschnitt eines Werkstückes.