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Härtbarkeit. Begriff, der die Aufhärtbarkeit und die Einhätbarkeit zusammenfaßt (Umwandlung in Martensit und/oder Bainit). Ein gebräuchliches Verfahren zur Prüfung der Härtbarkeit ist der Stirnabschreckversuch.

Härten. Austenitisieren und Abkühlen mit solcher Geschwindigkeit, daß in mehr oder weniger großen Bereichen des Querschnitts eines Werklstückes eine erhebliche Härtesteigerung durch Martensitbildung bzw. Bainitbildung eintritt.
(Der Ausdruck Abschreckhärten soll nicht mehr verwendet werden, auch wenn er dem verfahren nach, d.h. bei Anwendung eines Abschreckmittels, zutrifft.)

Wird dabei das Abkühlen in zwei verschiedenen Abkühlmitteln nacheinander durchgeführt, ohne daß im ersten Abkühlmittel bis zum Temperaturausgleich gehalten wird, so wird es gebrochenes Härten genannt. Wird dabei das Abkühlen unterbrochen, z.B. zum Zweck eines Temperatur- und/oder Spannungsausgleichs über den Werkstückquerschnitt, so wird es unterbrochenes Härten genannt. In Abhängigkeit vom angewandten Abkühlmittel wird auch vom Wasser-, Öl- oder Lufthärten gesprochen.

Härten aus der Warmumformhitze. Härten im Anschluß an ein Warmumformen ohne zwischenzeitliches Abkühlen unter AC1.

Härterißempfindlichkeit.
Neigung zur Rißbildung bei oder nach einem Härten.

Härtetemperatur.
Temperatur, von der ein Werkstück bei einem Härten abgekühlt wird.

Härtetiefe. Senkrechter Abstand von der Oberfläche eines wärmebehandelten Werkstückes bis zu dem Punkt, an dem die Härte einem zweckentsprechend festgelegten Grenzwert entspricht (siehe Einsatzhärtungstiefe, Einhärtungstiefe, Nitrierhärtetiefe).

Härteverlauf. Härte in Abhängigkeit vom Abstand zu einem Bezugspunkt.
Die graphische Darstellung des Härteverlaufs ergibt die Härteverlaufskurve:

Härtung. Durch Härten in einem Werkstück erreichter Zustand erhöhter Härte (siehe Aufhärtung und Einhärtung).

Haltedauer. Zeitspanne vom Beginn bis zum Ende eines Haltens.

Halten.
Aufrechterhalten der gleichen Temperatur über den Querschnitt eines Werkstückes.